AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

§1 Geltung

1. Diese Geschäftsbedingungen unseres Unternehmens FF medical GmbH (im Folgenden „wir“ bzw. „uns“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, d.h. mit natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (im Folgenden „Kunde“).

2. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

§2 Angebot und Umfang der Lieferung

1. Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt, so ist unser Angebot oder – falls dieses nicht vorliegt – der schriftliche Auftrag des Kunden maßgebend.

3. An Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§3 Preise
1. Die genannten Preise sind netto, ohne Mehrwertsteuer, mit den jeweils angegebenen Incoterms, verbindlich für die nächsten 14 Tage. Für Coronaschnelltest gilt eine abweichende Regelung, hier sind die Angebotspreise immer tagesaktuell. Ausgenommen sind Sonderregelungen, die in Angeboten oder Vereinbarungen schriftlich fixiert wurden. Nach diesem Zeitraum behalten wir uns eine Anpassung entsprechend der gegebenen Kostensituation vor.

§4 Zahlung

1. Rechnungen werden mit ihrem Eingang beim Kunden sofort ohne Abzug fällig.

2. Sonderabreden hinsichtlich der Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Bei Zahlungszielüberschreitungen werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden ist nicht statthaft.

§5 Lieferbedingungen

1. Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen bzw. wenn eine Anzahlung für die Bestellung vereinbart ist vor einem entsprechenden Zahlungseingang auf unser Geschäftskonto.

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager oder das unseres Lieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt immer die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

4. Geraten wir mit unseren Lieferungen oder Leistungen in Verzug und gewährt uns der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnt und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, Ereignissen im Zusammengang mit der Covid-19 Pandemie sowie bei Eintritt weiterer unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.

6. Erwächst dem Kunde aufgrund einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, ein Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigunq zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, höchstens jedoch 5% vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsmäßig zur Verfügung steht.

7. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm – beginnend ein Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft – die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und/oder den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

§6 Gefahrenübergang und Lieferung

1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr übernommen haben.

2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Teillieferungen sowie Abweichungen von den Bestellmengen bis zu +/- 10% sind zulässig.

4. Der Kunde verpflichtet sich, soweit er von uns Instruktionen, Anwendungs- oder Warnhinweise oder Risikobeschreibungen erhalten hat, diese bei Weitergabe der von uns gelieferten Produkte ebenfalls weiterzugeben und eigenen Kunden eine ebensolche Verpflichtung aufzuerlegen. Insbesondere hat der Kunde im Verhältnis zu uns eine eigene umfassende Prüfungs-, Test- und Überwachungspflicht bezüglich der gesamten, von uns gelieferten Ware im Hinblick auf etwaige mögliche Schädigungen Dritter.

5. Jegliche Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Produkte liegt außerhalb unseres Einflusses und damit im ausschließlichen Haftungsbereich des Kunden, der deshalb insoweit auch zur laufenden Produktbeobachtung verpflichtet ist.

§7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

2. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einbeziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.

3. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern und uns hiervon Anzeige zu machen. Erfolgt dies nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen.

4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

§8 Gewährleistung/Haftungsbeschränkungen

1. Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche sind –soweit sie offensichtlich sind– unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Lieferung bzw. Durchführung eines Auftrages, uns gegenüber schriftlich zu erheben bzw. geltend zu machen. Unterbleibt diese Mängelanzeige, sind sämtlichen Ansprüche des Kunden, betreffend die Gewährleistung, ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines Jahres uns gegenüber anzuzeigen. Unterbleibt diese Mängelanzeige, sind sämtlichen Ansprüche des Kunden, betreffend die Gewährleistung für nicht offensichtliche Mängel, ausgeschlossen.

2. Für zu Recht gerügte Mängel leisten wir in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl nachbessern oder ersatzweise liefern. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde uns eine angemessene Frist zu setzen. Sofern keine angemessene Fristsetzung im vorgenannten Sinn erfolgt, sind wir von der Mängelhaftung befreit. Zu einem Rücktritt oder einer Minderung ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn die Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Einzelfall trotz angemessener Fristsetzung schuldhaft unterbleibt oder trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht möglich ist.

3. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über; sie sind uns auf Verlangen frei Haus zurückzusenden.

4. Für nicht selbst hergestellte Waren beschränkt sich unsere Haftung/Gewährleistung darauf, die Ansprüche gegen unsere Lieferanten oder Subunternehmer wegen etwaiger Mängel abzutreten und den Kunden auf die direkte Geltendmachung dieser Ansprüche zu verweisen. Lediglich für den Fall, dass der Kunde diese Ansprüche gegenüber Dritten nicht realisieren kann, bleibt unsere Haftung wie sie im Rahmen dieser Bedingungen geregelt ist bestehen.

5. Für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse wird keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

6. Für etwaige seitens des Kunden oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen an Ware, wird keine Haftung übernommen.

7. Der Kunde hat uns zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen angemessen Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert er dieses, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.

8. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden besteht auch bei Unmöglichkeit oder bei Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.

9. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und aus uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

10. Wird ein von uns angebotenes Produkt durch den Kunden oder einen Dritten in ein Land importiert, für das der Hersteller keine Produktzulassung erwirkt hat, so haften wir in keinem Falle für die Konformität dieses Produkts mit den dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie etwaige aus der Nichtkonformität folgende Schäden.

11. Sämtliche Ansprüche, insbesondere Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche, gegen uns verjähren – falls nicht anders vereinbart – in einem Jahr, soweit eine derartige Verkürzung der Gewährleistungsfrist zulässig ist.

12. Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Der hierin enthaltene Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und insoweit, als der Schaden eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beinhaltet. Für einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung zudem auf Vorsatz begrenzt.

13. Wir haften im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit der Schaden nicht eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beinhaltet. Eine Haftung unsererseits ist zudem der Höhe nach beschränkt auf den nach der Art der Ware/des Geschäfts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

§9 Rücktrittsrechte

1. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei unserem Unvermögen.

2. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

3. Ausgeschlossen sind – soweit gesetzlich zulässig – alle anderen weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

§10 Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens. Wir bleiben jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

2. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Stand 05/2021